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   BGH, 21.05.2019 - XI ZR 23/18   

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https://dejure.org/2019,24190
BGH, 21.05.2019 - XI ZR 23/18 (https://dejure.org/2019,24190)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2019 - XI ZR 23/18 (https://dejure.org/2019,24190)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - XI ZR 23/18 (https://dejure.org/2019,24190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 357 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines an einer KG Beteiligten auf Nutzungsersatz für vereinnahmte Ausschüttungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für Anleger - und die mutmaßlich gezogenen Nutzungen auf Ausschüttungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - XI ZR 23/18
    Soweit sie darauf verweist, der Kläger habe die eigenfinanzierte Einlage in das Fondsvermögen aufgrund seiner Beteiligung jahrelang "nicht (anderweitig) zinsbringend (gewinnbringend) [...] anlegen können", ist dies unbeschadet der Frage, ob der Kläger mit diesem Vorbringen in der Revisionsinstanz gehört werden könnte, kein Aspekt, der im Rahmen des Rückgewährschuldverhältnisses von Bedeutung sein könnte (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, BGHZ 211, 189 Rn. 27).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 385/16

    Herausgabeanspruch auf gezogene Nutzungen i.R.v. gezahlten Ausschüttungen der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - XI ZR 23/18
    Wie der Senat zuletzt mit Beschlüssen vom 20. Februar 2018 (XI ZR 385/16, BKR 2018, 425 Rn. 4 ff. mwN) und vom 24. April 2018 (XI ZR 385/16, juris), auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, näher dargelegt hat, steht dem Anleger kein Anspruch auf Herausgabe mutmaßlich gezogener Nutzungen auf Ausschüttungen zu, die die finanzierende Bank direkt von der Fondsgesellschaft vereinnahmt hat.
  • BGH, 24.04.2018 - XI ZR 385/16

    Zurückweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - XI ZR 23/18
    Wie der Senat zuletzt mit Beschlüssen vom 20. Februar 2018 (XI ZR 385/16, BKR 2018, 425 Rn. 4 ff. mwN) und vom 24. April 2018 (XI ZR 385/16, juris), auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, näher dargelegt hat, steht dem Anleger kein Anspruch auf Herausgabe mutmaßlich gezogener Nutzungen auf Ausschüttungen zu, die die finanzierende Bank direkt von der Fondsgesellschaft vereinnahmt hat.
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